Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW-Security



MW-Security
Inh. Markus Witt
Dorfstr. 7a
25764 Hellschen
St-Nr.: 16 085 00425

Geschäftsführer: Markus Witt

Fon: 0173/6159580
04833/429436
Fax: 04833/507526


Der Vertrag kommt durch Annahme in Form einer Auftragsbestätigung/Rechnung zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben der Vertragsbestätigung. Änderungen/Abweichungen einzelner Leistungen, die danach notwendig werden und nicht von der MW-Security weder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Der Vertragspartner ist dabei unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

1. Zahlungen
Der Kunde verpflichtet sich, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung, die Rechnungssumme in voller Höhe zu leisten, wenn gem. Auftragsbestätigung keine anderen Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt sind. Die MW-Security behält sich das Recht vor, nicht gezahlte Verbindlichkeiten gegenüber unserer Unternehmung gem. dem Inkassorecht einzutreiben.

2. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
Beim Rücktritt des Kunden vom Vertrag / Auftragsbestätigung werden folgende Rücktrittspauschalen von den Gesamtkosten fällig:
-ab Erstellungsdatum der Auftragsbestätigung vor Leistungsbeginn 20%
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 30 %
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60 %
- bis 10 Tage vor Leistungsbeginn 75 %
- bis 3 Tage vor Leistungsbeginn 90 %
- danach bzw. bei Nichtantritt 100 %

Als Leistungsbeginn gilt der Tag, an dem die MW-Security zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen; als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei Umbuchung der Veranstaltung, soweit dies überhaupt möglich ist, kann als Ersatz für die entstandenen Mehrkosten bis zu 30 % des Endpreises zusätzlich berechnet werden. Nimmt der Kunde einzelne Sicherheitsleistungen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises.

3. Haftung
Die MW-Security haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie für eine gewissenhafte Auswahl etwaiger dritter Leistungsträger. Die vertragliche Haftung für Nicht-Körperschäden ist dabei auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot mit erhöhtem Risiko kann vom Veranstalter bzw. dessen Leistungsträgern die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangt werden. Im Leistungspreis sind weder eine Krankenversicherung noch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Kunde trägt die Kosten des Reise-Rücktransports sowie Storno- und weitere Rückreisekosten selbst.

Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Leistungsträgern, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden.

Die Verantwortung für Reisegepäck während der Veranstaltung verbleibt beim Kunden. Diesbezüglich haftet der Veranstalter nur bei eigener grober Fahrlässigkeit.

4. Stornierung der Veranstaltung/einzelner Verträge
Werden für eine Veranstaltung nicht ausreichend Teilnehmer gefunden, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Dies gilt auch, wenn die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Der Kunde bekommt in diesem Fall den gezahlten Teilnahmebetrag rückerstattet.
Es darf einzelnen Kunden ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet ausgesprochener Abmahnung nachhaltig stört.

5. Verleih von Waren
Beim Verleih von Waren durch den Veranstalter oder einen durch den Veranstalter beauftragten Leistungsträger hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

6. Ausschlussfristen
Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter oder dem abgestellten Betreuer des Veranstalters zu melden. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Leistungserbringung geltend zu machen.

7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

8. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt deutsches Recht.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Veranstalters örtlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Veranstalter ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.