Das Team


Das eingesetzte Personal kann langjährige Berufserfahrung und/oder die qualifizierte Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung nachweisen. Das Personal überzeugt aber nicht nur durch ihre fachlichen Qualifikationen, sondern auch durch ihr persönliches Auftreten und ihrem hervorragenden Umgang mit Menschen.